Asylverfahren

Grundsätzlich hat jeder das Recht auf ein Asylverfahren. Der Asylsuchende hat dabei auch die Pflicht, während des gesamten Verfahrens aktiv mitzuwirken und immer die Wahrheit zu sagen, andernfalls würden sie ihr Asylverfahren gefährden. Nachdem der Asylsuchende registriert wurde und einen entsprechenden Asylantrag gestellt hat, werden folgende Schritte durchlaufen:

  1. Dublin-Verfahren

Bevor das Asylverfahren startet, muss festgestellt werden, ob Deutschland oder ein anderer europäischer Staat für die Prüfung des jeweiligen Asylantrags zuständig ist.

Dafür wird geprüft, wann und wo der Asylsuchende in die EU eingereist ist, ob dieser Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat hat oder ob in einem anderen Mitgliedstaat bereits ein Asylantrag gestellt wurde.

Entscheidet das Bundesamt jedoch, dass ein anderer Staat für den Antrag zuständig ist, muss der Asylsuchende in diesen Staat zurückkehren, damit der Antrag dort geprüft werden kann.

Entscheidet das BAMF, dass Deutschland zuständig ist, erfolgt der nächste Schritt.

  1. Anhörung mit einem BAMF-Mitarbeiter

Der Asylsuchende wird direkt im Ankunftszentrum nach der Antragstellung zu den Fluchtgründen angehört oder erhält später schriftlich einen Termin zur Anhörung, was mitunter sehr lange dauern kann. Ist der Asylsuchende krank oder verspätet sich, muss dies am gleichen Tag mitgeteilt werden, andernfalls führt dies dazu, dass der Antrag abgelehnt oder das Verfahren eingestellt wird.

Während der Anhörung muss der Asylsuchende stets die Wahrheit sagen und darf nur das berichten, was selbst erlebt wurde, andernfalls wäre der Asylantrag gefährdet. Es werden Fragen gestellt wie: – Was sind die Gründe der Flucht?; Gab es konkrete Bedrohungen?; was würde passieren, wenn man den Flüchtling in das Heimatland schickt?

Die Anhörung wird in einem schriftlichen Protokoll festgehalten. Dieses Protokoll ist Ausschlaggeber für die Entscheidung.

  1. gesetzlicher Schutz

Letztlich wird der gesetzliche Schutz überprüft. Gründe für Asyl können sein:

  • politische Verfolgung, 
  • Verfolgung wegen der Rasse,
  • Religion oder Nationalität,
  • Angehörigkeit bestimmten Gruppe sowie
  • Homosexualität.
  1. Entscheidung

Nach einer umfassenden Analyse aller Umstände wird der Antrag bewilligt oder abgelehnt.